Bußgeldkatalog Stand 05/2024

Fahrverbot

Sie sind zu schnell gefahren und geblitzt worden? Prüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich, ob ein Einspruch möglich ist und vermeiden Sie unnötige Bußgelder, Punkte und Fahrverbote!

Studie: 56% der Bescheide sind fehlerhaft!
Laut einer Studie liegen bei 56% der Bußgeldbescheide Messfehler oder Formfehler der Behörden vor. Bußgelder, Punkte und Fahrverbote sind in vielen Fällen vermeidbar. (Quelle: VUT-Verkehr, Analyse 14.783 Bußgeldverfahren)

Bußgeldkatalog Außerorts

Km/h zu schnell Buß­geld Punkte Fahr­verbot Einspruch sinnvoll?
Bis 10 Km/h 20€ Nein Kostenlos prüfen
11 – 15 Km/h 40€ Nein Kostenlos prüfen
16 – 20 Km/h 60€ Nein Kostenlos prüfen
21 – 25 Km/h 100€ 1 Nein Kostenlos prüfen
26 – 30 Km/h 150€ 1 1 Monat* Kostenlos prüfen
31 – 40 Km/h 200€ 1 1 Monat* Kostenlos prüfen
41 – 50 Km/h 320€ 2 1 Monat Kostenlos prüfen
51 – 60 Km/h 480€ 2 1 Monat Kostenlos prüfen
61 – 70 Km/h 600€ 2 2 Monate Kostenlos prüfen
Über 70 Km/h 700€ 2 3 Monate Kostenlos prüfen
* Wenn Sie zweimal innerhalb von 12 Monaten über 26 km/h zu schnell gefahren sind.

Bußgeldkatalog Innerorts

Km/h zu schnell Buß­geld Punkte Fahr­verbot Einspruch sinnvoll?
Bis 10 Km/h 30€ Nein Kostenlos prüfen
11 – 15 Km/h 50€ Nein Kostenlos prüfen
16 – 20 Km/h 70€ Nein Kostenlos prüfen
21 – 25 Km/h 115€ 1 Nein Kostenlos prüfen
26 – 30 Km/h 180€ 1 1 Monat* Kostenlos prüfen
31 – 40 Km/h 260€ 2 1 Monat Kostenlos prüfen
41 – 50 Km/h 400€ 2 1 Monat Kostenlos prüfen
51 – 60 Km/h 560€ 2 2 Monate Kostenlos prüfen
61 – 70 Km/h 700€ 2 3 Monate Kostenlos prüfen
Über 70 Km/h 800€ 2 3 Monate Kostenlos prüfen
* Wenn Sie zweimal innerhalb von 12 Monaten über 26 km/h zu schnell gefahren sind.

Probezeit

Alle Angaben richten sich an Fahrer, die bereits ihre Probezeit bestanden haben. Wenn Sie während ihrer Probezeit 21 Km/h oder mehr zu schnell gefahren sind, müssen Sie mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre rechnen. Zudem müssen Sie an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.

Fahrverbot bei weiteren Verkehrsverstößen

Nicht nur bei Tempoüberschreitungen ab 26 km/h droht ein Fahrverbot von einem Monat. Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog für weitere Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr:

Wie lässt sich ein Fahrverbot umgehen?

Um ein Fahrverbot zu verhindern oder zu umgehen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Wurde das Fahrverbot im Bußgeldbescheid angekündigt, können Betroffene innerhalb von einer Frist von 14 Tagen Einspruch einlegen. Folgende Begründungen sind möglich:

Über unser Online-Formular können Sie eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall von einer erfahrenen Verkehrsrechtskanzlei erhalten. Ihr Behördenschreiben können Sie unkompliziert digital übermitteln.

Einspruch kostenlos prüfen
Prüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich, ob sich ein Fahrverbot in ein Bußgeld umwandeln oder ganz vermeiden lässt. Laut Studie sind 56% der Messungen fehlerhaft.

Lässt sich ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln?

In der Regel kann ein Fahrverbot nicht in ein Bußgeld umgewandelt werden. Stellt das Fahrverbot für den Betroffenen aber nachweisbar eine unzumutbare Härte (Härtefallregelung) dar, können die Behörden Ausnahmeregelungen treffen. In diesem Fall wird das Fahrverbot in eine Geldstrafe umgewandelt, die sich in der Regel auf das Doppelte bis Fünffache des einfachen Bußgeldes beläuft.

Um ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln zu können, muss der Betroffene zunächst gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Im Rahmen des Einspruchsverfahrens muss der Betroffene dem Gericht nachweisen, dass das Fahrverbot für ihn eine unzumutbare Härte darstellt. Als Gründe für eine unzumutbare Härte können beispielsweise gelten:

Die Erfolgsaussichten einer Umwandlung des Fahrverbots in eine Geldstrafe sind von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig. In der Regel ist es ratsam, sich in diesem Fall von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen.

Wann muss ich den Führerschein abgeben?

Den Führerschein müssen Sie abgeben, wenn das Fahrverbot rechtskräftig ist. Das bedeutet, dass Sie gegen den Bußgeldbescheid nicht mehr Einspruch eingelegt haben oder dass Ihr Einspruch vor Gericht zurückgewiesen wurde.

Ersttäter (in den letzten 2 Jahren wurde kein Fahrverbot verhängt) müssen den Führerschein innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft der Bußgeldstelle zu Verwahrung abgeben. Den Zeitpunkt dürfen Sie selbst bestimmen. Bei Wiederholungstätern bestimmen die Behörden den Abgabezeitpunkt.

Wiederholungstäter: Härtere Strafen laut Bußgeldkatalog

Im Bußgeldkatalog sind härtere Strafen für Wiederholungstäter vorgesehen. Als Wiederholungstäter werden Autofahrer dann eingestuft, wenn Sie innerhalb der vergangenen 12 Monate ein zweites Mal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h erfasst werden. Das betriftt:

Die Erteilung eines Fahrverbots liegt im Ermessensspielraum der zuständigen Bußgeldstelle.

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Quellen:
[1] Kraftfahrt-Bundesamt, 01.09.2023, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
[2] ADAC, 05.09.2023, Fahrverbot: Ab wann droht es? Kann man es umgehen?

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