Bußgeldkatalog Stand 04/2024

Handy am Steuer

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog für die Ordnungswidrigkeit Handy am Steuer und können kostenlos prüfen, ob ein Einspruch möglich ist. Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

Einspruch kostenlos prüfen
Sie sind mit dem Handy am Steuer geblitzt oder von der Polizei dabei beobachtet worden? Laut einer Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft. Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihre Möglichkeiten!

Handy am Steuer

Vorwurf Buß­geld Punkte Fahr­verbot Einspruch sinnvoll?
Nutzung des Handys als Fahrer 100€ 1 Punkt Nein Kostenlos prüfen
+ andere gefährdet 150€ 2 Punkte 1 Monat Kostenlos prüfen
+ mit Sachbe­schädigung 200€ 2 Punkte 1 Monat Kostenlos prüfen
Blitzer-App genutzt 70€ 1 Punkt Kostenlos prüfen
Beim Fahrradfahren telefoniert 55€ Kostenlos prüfen
Strafen

Probezeit

Alle Angaben richten sich an Fahrer, die bereits ihre Probezeit bestanden haben. Wenn Sie während ihrer Probezeit mit Ihrem Handy am Steuer geblitzt werden, müssen Sie mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre rechnen. Zudem müssen Sie an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.

Ordnungswidrigkeit Handy am Steuer nach §23 StVO

Handy am Steuer ist eine Ordnungswidrigkeit, die nur dann vorliegt, wenn ein Autofahrer ein elektronisches Gerät in der Hand hält und gleichzeitig benutzt.

Die Definition der Straßenverkehrsordnung (StVO) lässt einen gewissen Spielraum zu. Wird ein Handy unbenutzt in der Hand gehalten stellt das in der Regel keinen Handyverstoß nach § 23 StVO dar, z.B. wenn es beiseite gelegt wird. Auch ein kurzer Blick zum Bildschirm ist erlaubt, wenn es die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse erlauben.

Über unseren Blitzer-Check können Sie eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall erhalten und Ihren Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid auf Fehler prüfen zu lassen.

Handy am Steuer: Ist ein Einspruch möglich?
Wir prüfen Ihren Handyverstoß schnell, kostenlos und unverbindlich auf Fehler und teilen Ihnen mit, ob ein Einspruch möglich ist. Laut einer Studie sind 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft!

Positives Urteil OLG Celle

Ein Autofahrer wurde mit einer Geldstrafe von 100 Euro belegt, weil er während der Fahrt sein Handy in der Hand hielt. Der Mann legte Einspruch gegen diese Strafe ein. Im Verlauf des Verfahrens entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle zugunsten des Autofahrers.

Die Begründung lautete, dass ein Verstoß gegen die StVO nur dann vorliegt, wenn das Gerät während der Fahrt nicht nur gehalten, sondern auch aktiv genutzt wird.

Mit dem Handy am Steuer geblitzt worden?

Sie sind zu schnell gefahren und wurden mit dem Handy am Steuer geblitzt? Gemäß Bußgeldkatalog wird das als Tateinheit betrachtet. Daher droht nur eine Hauptstrafe für den schwerwiegenderen Verstoß, also für die Tempoüberschreitung oder den Handyverstoß. Eine Nebenstrafe wie ein höheres Bußgeld oder ein Fahrverbot sind aber möglich.

Das Bußgeld für Handy am Steuer beträgt 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung oder Unfallverursachung kann sich die Strafe auf zwei Punkte sowie ein Fahrverbot erhöhen. Wer als Fahranfänger einen Handyverstoß begeht, muss mit einer Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahren rechnen. Außerdem wird ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet.

Auch als Fahrradfahrer dürfen Sie während der Fahrt kein Handy nutzen. Bei einem Verstoß werden 55 € Bußgeld fällig. Ein Punkt in Flensburg droht allerdings nicht.

Die Betrachtung als Tateinheit hat weitere Vorteile: wird die Blitzermessung aufgrund von Messfehlern erfolgreich angefochten, kann ein erfolgreicher Einspruch auch die Strafe für den Handyverstoß verhindern.

Handy am Steuer: Einspruch prüfen

In unserem Online-Check können Sie Ihren Fall von einer Kanzlei für Bußgeldrecht prüfen lassen und eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung erhalten. Im Idealfall haben Sie schon ein Schreiben von der Bußgeldstelle bekommen, welches Sie digital übermitteln können.

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Quellen:
[1] Kraftfahrt-Bundesamt, 09.11.2021, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
[2] Bundesministerium für Justiz, 20.07.2023, Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
[3] OLG Celle, Urteil vom 7. Februar 2019, Az. 3 Ss OWi 8/19
[4] VUT-Verkehr, Statistische Auswertung Gegenstand: 14.783 Vorgänge zu Verkehrs- Ordnungswidrigkeiten

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