Bußgeldkatalog Stand 05/2024

Abstandsverstoß

Die Bußgeldstelle wirft Ihnen vor den erforderlichen Abstand um weniger als 5/10, 4/10 oder 3/10 des Tachowertes unterschritten zu haben? Prüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich, ob ein Einspruch möglich ist.

Studie: 56% der Bescheide sind fehlerhaft!
Laut einer Studie liegen bei 56% der Bußgeldbescheide Messfehler oder Formfehler der Behörden vor. Bußgelder, Punkte und Fahrverbote sind in vielen Fällen vermeidbar. (Quelle: VUT-Verkehr, Analyse 14.783 Bußgeldverfahren)

Bußgeldkatalog Abstandsverstoß mit mehr als 80 Km/h

Tachowert Buß­geld Punkte Fahr­verbot Einspruch sinnvoll
Weniger als 5/10 der Geschwindig­keit 75 € 1 Nein Kostenlos prüfen
Weniger als 4/10 der Geschwindig­keit 100 € 1 Nein Kostenlos prüfen
Weniger als 3/10 der Geschwindig­keit 160 € 1 Nein Kostenlos prüfen
Weniger als 2/10 der Geschwindig­keit 240 € 1 Nein Kostenlos prüfen
Weniger als 1/10 der Geschwindig­keit 320 € 1 Nein Kostenlos prüfen

Bußgeldkatalog Abstandsverstoß mit mehr als 100 Km/h

Tachowert Buß­geld Punkte Fahr­verbot Einspruch sinnvoll
Weniger als 5/10 der Geschwindig­keit 75 € 1 Nein Kostenlos prüfen
Weniger als 4/10 der Geschwindig­keit 100 € 1 Nein Kostenlos prüfen
Weniger als 3/10 der Geschwindig­keit 160 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
Weniger als 2/10 der Geschwindig­keit 240 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
Weniger als 1/10 der Geschwindig­keit 320 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen

Bußgeldkatalog Abstandsverstoß mit mehr als 130 Km/h

Tachowert Buß­geld Punkte Fahr­verbot Einspruch sinnvoll
Weniger als 5/10 der Geschwindig­keit 100 € 1 Nein Kostenlos prüfen
Weniger als 4/10 der Geschwindig­keit 180 € 1 Nein Kostenlos prüfen
Weniger als 3/10 der Geschwindig­keit 240 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
Weniger als 2/10 der Geschwindig­keit 320 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
Weniger als 1/10 der Geschwindig­keit 400 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen

Probezeit

Alle Angaben richten sich an Fahrer, die bereits ihre Probezeit bestanden haben. Wenn Sie während ihrer Probezeit einen Abstandsverstoß begangen haben, müssen Sie mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre rechnen. Zudem müssen Sie an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.

Abstandsmessung mit VKS 3.0 & 4.5? Video anfordern

Um eine Messung mit dem beliebten Abstandsmessgerät VKS 4.5 ordnungsgemäß überprüfen zu können, ist es wichtig, die Tatvideosequenz mit voller Auflösung und verlustarmer Kompression anzusehen. Nur durch die Bereitstellung der Tatvideosequenz kann eine eigenständige und unabhängige Bewertung des Tatvorwurfs erfolgen.

Es ist derzeit nicht klar, inwieweit das Auswertepersonal sich ausschließlich auf die Inaugenscheinnahme der Einzelbilder beschränkt oder ob die Videosequenz auch zur Beurteilung des dynamischen Fahrablaufs herangezogen wird.

Ähnlich wie beim VKS 3.0 beschränkt sich das Auswertepersonal jedoch in der Regel darauf, lediglich eine Auswertung über eine bestimmte Messstrecke vorzunehmen. Auf diese Weise kann seitens der Behörde keine Bewertung der Kausalität und Konstanz des Geschwindigkeits- und Abstandsniveaus vorgenommen werden, da die Messwerte in Relation gesetzt werden müssen.

Video in Originalqualität anfordern
Insbesondere bei der Beurteilung von flüssigen und/oder gleichmäßigen Vorgängen wie der Einleitung von Spurwechseln und dem Ausbremsen ist die Betrachtung der Videosequenz unerlässlich, da sonst erheblich weniger Informationen verfügbar sind.

Warum ist ein Einspruch bei Abstandsmessungen möglich?

Die Genauigkeit von Abstandsmessungen hängt von mehreren Faktoren, wie Kamerawinkel, Auflösung und Verkehrsdichte ab. Schon leichte Verzerrungen können zu falschen Abstandsberechnungen führen. Des Weiteren können Witterungsbedingungen wie Sonnenstrahlen, Regen, Nebel oder Schnee die Sichtbarkeit beeinträchtigen und somit die Messgenauigkeit verringern.

Ein weiteres Problem ist die Identifikation von Fahrzeugen oder Objekten im Bild. Wenn das System Schwierigkeiten hat, Fahrzeuge korrekt zu erkennen oder von anderen Objekten zu unterscheiden, kann dies zu falschen Abstandsmessungen führen.

Abstand nicht eingehalten? Jetzt kostenlos Einspruch prüfen!
Laut einer Studie sind 56% aller Bescheide fehlerhaft.
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Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?

Wenn Sie einen Abstandsverstoß begangen haben, erhalten Sie in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen von der zuständigen Behörde. In diesem Bogen werden Sie aufgefordert, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Sie haben die Möglichkeit, zuzugeben oder zu bestreiten, dass Sie den Abstandsverstoß begangen haben. Sie können auch weitere Angaben zum Sachverhalt machen.

Wenn die Bußgeldstelle an dem Abstandsverstoß nach der Anhörung festhält, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid. In diesem Bescheid wird Ihnen das Bußgeld mitgeteilt, das Sie zu zahlen haben. Außerdem werden Ihnen eventuelle Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot mitgeteilt.

In seltenen Fällen kann es auch sein, dass Sie direkt einen Bußgeldbescheid erhalten, ohne dass Sie zuvor einen Anhörungsbogen erhalten haben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Abstandsverstoß eindeutig ist, z. B. durch eine Videoaufnahme oder eine Messung durch eine Radarfalle. Auch in diesem Fall ist es empfehlenswert die Möglichkeit für einen Einspruch zu prüfen.

Wann ist der Mindestabstand zu niedrig?

Der angemessene Sicherheitsabstand zu anderen Fahrzeugen im Straßenverkehr ist essenziell, um Unfälle zu vermeiden. Laut Straßenverkehrsordnung sollte dieser Abstand ausreichend groß sein, um selbst bei plötzlichem Bremsen des vorausfahrenden Fahrzeugs sicher anhalten zu können.

Die Regelung ist dabei klar, wenn auch nicht in exakten Maßen definiert: Es geht darum, immer genügend Raum zwischen Ihrem Fahrzeug und dem vor Ihnen fahrenden zu lassen, um auf unerwartete Situationen reagieren zu können. Die Herausforderung besteht jedoch darin, diesen Abstand korrekt einzuschätzen.

Zwei Sekunden Regel
Eine praktische Methode hierfür ist die Zwei-Sekunden-Regel, bei der Sie einen festen Punkt am Straßenrand auswählen und zwei Sekunden warten, nachdem das vorausfahrende Fahrzeug diesen Punkt passiert hat. Erreichen Sie den Punkt vor Ablauf dieser Zeit, ist Ihr Abstand zu gering.

Faustformel Halber Tacho
Um den Sicherheitsabstand außerhalb geschlossener Ortschaften korrekt einzuschätzen, bietet die ‚Halbe Tacho‘-Regel eine einfache und effektive Methode. Diese Faustregel besagt, dass der Sicherheitsabstand in Metern mindestens die Hälfte Ihrer Geschwindigkeit in km/h betragen sollte. Fahren Sie beispielsweise mit 100 km/h, sollte der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug mindestens 50 Meter sein.

Diese Regeln können Ihnen dabei helfen, einen sicheren Abstand je nach Ihrer Geschwindigkeit und den Straßenbedingungen anzupassen, was besonders wichtig ist, da sich der nötige Anhalteweg mit steigender Geschwindigkeit verlängert.

Halber Tacho mit Leitpfosten-Orientierung

Diesen Abstand können Sie praktisch mit Hilfe der regelmäßig am Straßenrand positionierten Leitpfosten abschätzen. Diese sind in Deutschland standardmäßig 50 Meter voneinander entfernt. Indem Sie den Zeitpunkt beobachten, zu dem das vorausfahrende Fahrzeug an einem Leitpfosten vorbeifährt, und dann den Zeitpunkt, zu dem Sie denselben Leitpfosten passieren, können Sie beurteilen, ob Ihr Abstand angemessen ist.

Liegt weniger als die Hälfte Ihrer Tachoanzeige (in Sekunden) zwischen diesen beiden Zeitpunkten, ist Ihr Abstand zu gering. Diese Regel hilft, auf Autobahnen und Landstraßen einen sicheren Abstand zu wahren und trägt wesentlich zu Ihrer Sicherheit und der anderer Verkehrsteilnehmer bei.

Vorausschauendes Fahren kann eine Strafe verhindern

  • Fahren Sie vorausschauend und achten Sie auf das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer.
  • Halten Sie den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug immer so groß, dass Sie bei einem plötzlichen Bremsmanöver noch rechtzeitig zum Stehen kommen können.
  • Vermeiden Sie es, zu dicht aufzufahren, wenn Sie überholen möchten.
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Quellen:

[1] Bussgeldportal.de, 28.08.2023, Abstandsmessung VKS 3.0 & 4.5: Einspruch wegen Messfehlern?
[2] Kraftfahrt-Bundesamt, 01.09.2023, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
[3] VUT-Verkehr, Statistische Auswertung Gegenstand: 14.783 Vorgänge zu Verkehrs- Ordnungswidrigkeiten

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