Bußgeldkatalog Stand 05/2024

Bußgeldstelle: Infos zum Bußgeldverfahren

In Bayern, Hessen oder NRW geblitzt worden? Laut einer bundesweiten Studie sind 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft. Prüfen Sie jetzt unverbindlich Ihre Möglichkeiten und fordern Sie eine kostenlose Auswertung zu Ihrer Blitzermessung an.

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Quelle: Physikalisch-Technische Bundesanstalt, 18.04.2023

Studie findet Fehlerquote von 56%

Die Sachverständigengesellschaft VUT-Verkehr untersuchte 14.783 Bußgeldbescheide und entdeckte in 56% der Fälle Fehler. Die Ergebnisse auf einen Blick:

  • Mangelhafte Beweisführung: Die Beweisführung in der Bußgeldakte war bei 25% der untersuchten Fälle fehlerhaft, weshalb ein Bußgeldbescheid aufgrund der fehlenden Nachvollziehbarkeit der Messdaten nicht hätte erlassen werden dürfen.
  • Falscher Tatvorwurf: Messfehler und falsch zugeordnete Messdaten wurden bei 8% der Vorwürfe entdeckt.
  • Geringe Mängel: Eine veraltete Software-Version, fehlende Eichscheine, Schulungsnachweise oder Bearbeitungshinweise wurden bei 23% aufgedeckt.

Anhörung im Bußgeldverfahren

Wenn Sie geblitzt wurden, beginnt zunächst die Fahrerermittlung. In Deutschland gilt die sogenannte Fahrerhaftung, das bedeutet es kann nur die Person bestraft werden, die auch die Tat begangen hat.

Daher senden die zuständigen Bußgeldbehörden in der Regel als ersten Schritt einen Anhörungsbogen an den Halter des Fahrzeugs, der durch Kennzeichenabgleich auf dem Blitzerfoto identifiziert wurde. In vielen Fällen bieten die Bußgeldstellen auch eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren an.

Stellungnahme nicht verpflichtend

Im Anhörungsbogen wird Ihnen zuerst der konkrete Vorwurf der Tat mitgeteilt. Als Halter des Fahrzeugs haben Sie nun die Gelegenheit, zu diesem Vorwurf Stellung zu nehmen.

Es ist gut zu wissen, dass Sie lediglich die Möglichkeit zur Verteidigung haben. Sie sind als Fahrzeughalter nicht verpflichtet, eine Stellungnahme abzugeben. Wenn Sie selbst nicht gefahren sind, müssen Sie aufgrund des Zeugnisverweigerungsrechts auch keine anderen Personen belasten.

Pflichtangaben ausfüllen

Auch wenn Sie nur verpflichtet sind die Pflichtangaben zu Ihrer Person abzugleichen oder ggf. zu ergänzen, sollten Sie den Anhörungsbogen nicht ignorieren, sondern innerhalb der genannten Frist zurücksenden oder unverbindlich prüfen lassen.

Sie möchten erfahren, ob Ihr Anhörungsbogen Fehler aufweist? In unserem Online-Check können Sie das Schreiben einfach hochladen und von unseren Experten kostenlos & unverbindlich prüfen lassen.

Zeugenbefragung

Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, versenden die Bußgeldstellen einen Zeugenfragebogen. Bei Firmenwagen ist das meistens auch das erste Schreiben, da für die Behörde unklar ist wer gefahren ist. Aber auch an Ehepartner oder Personen Familienkreis wird das Schreiben häufiger versendet.

In diesem Fall lohnt es sich besonders eine kostenlose Ersteinschätzung einzuholen, da falsche Angaben mit Strafen verbunden sein können.

Bußgeldbescheid erhalten?

Hält die Behörde nach der Anhörung am Tatvorwurf fest, wird ein Bußgeldbescheid erlassen. Dieser ist immer mit zusätzlichen Kosten verbunden. Diese Kosten beinhalten die Verfahrensgebühren (mindestens 25,- €) sowie die Auslagen für die Zustellung per Einschreiben (in der Regel 3,50 €).

Einspruchsfrist 14-Tage

Die Frist für einen Einspruch im Bußgeldverfahren muss bis 14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheides bei der zuständigen Bußgeldstelle eingegangen sein.

Die zuständige Bußgeldbehörde ist übrigens immer die Behörde, in deren Verwaltungsbezirk der Blitzer steht bzw. die Verkehrskontrolle statt gefunden hat. Wichtig ist auch, dass Sie die Form wahren und den Einspruch schriftlich, per Fax oder über einen Anwalt einreichen.

Unsere Partnerkanzlei für Bußgeldrecht berät Sie hierzu gerne und übernimmt alle notwendigen Schritte für einen Einspruch im Bußgeldverfahren. Die Dokumente können Sie digital übermitteln und die Kanzlei übernimmt dann alle weiteren Schritte.

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Quellen:

[1] Kraftfahrt-Bundesamt, 01.09.2023, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
[2] VUT-Verkehr, Statistische Auswertung Gegenstand: 14.783 Vorgänge zu Verkehrs- Ordnungswidrigkeiten

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