Bußgeldkatalog Stand 05/2024

Anhörung im Bußgeldverfahren

Bei der Anhörung im Bußgeldverfahren haben Sie die Möglichkeit das Blitzerfoto einzusehen und können auf mögliche Messfehler und Versäumnisse der Bußgeldstelle hinweisen. Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihre Möglichkeiten!

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Quelle: Physikalisch-Technische Bundesanstalt, 18.04.2023

Anhörungsbogen wegen Blitzer: Wann wird er versendet?

Mobile und stationäre Blitzer übermitteln bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstößen die Blitzerfotos und Messdaten digital an die zuständige Bußgeldstelle. Diese versendet dann die Anhörungsbögen an die Fahrzeughalter bzw. Fahrer der Fahrzeuge, die anhand der Kennzeichen ermittelt werden.

Der Anhörungsbogen gibt den Beschuldigten die Möglichkeit, sich zu der Ordnungswidrigkeit zu äußern. Außerdem können die Betroffenen darauf hinweisen, dass sie selbst nicht gefahren sind und einen anderen Fahrer angeben sowie auf entlastende Umstände oder Messfehler hinweisen. Noch besteht die Chance, dass das Bußgeldverfahren eingestellt und damit kein Bußgeldbescheid erlassen wird.

Ist die Anhörung fehlerhaft?
Neben Messfehler bei mobilen und stationären Blitzern, können auch Formfehler der Behörden wie abgelaufene Fristen oder fehlerhafte Angaben im Anhörungsbogen den Bescheid ungültig machen.

Online-Anhörung nutzen oder per Post antworten?

Viele Bußgeldbehörden bieten mittlerweile eine Online-Anhörung in einem Bußgeldverfahren an, zum Beispiel die zentrale Bußgeldstelle für Hessen mit Sitz in Kassel (rp kassel owi21). Die Zugangsdaten erhalten Sie direkt mit dem Behördenschreiben. Im Rahmen der Online-Anhörung können Sie auch das Blitzerfoto in Originalauflösung einsehen.

Bei Nutzung der Online-Anhörung ist kein postalischer Versand des Schreibens erforderlich. Beachten Sie jedoch, dass einige Bußgeldbehörden, wie beispielsweise die Bußgeldstellen in Bayern und Thüringen, bisher keine digitale Anhörung anbieten. In diesen Fällen ist es notwendig, den Anhörungsbogen innerhalb einer festgesetzten Frist – üblicherweise sieben Tage – auf dem Postweg zu übermitteln.

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Anhörungsbogen ausfüllen oder nicht?

Bei der Beantwortung des Anhörungsbogens sollten Sie darauf achten, keine Angaben zu machen, die Sie selbst belasten könnten. Es ist in der Regel ausreichend, die personenbezogenen Angaben wie Name, Adresse, Geburtsort und Staatsangehörigkeit korrekt anzugeben.

Falls der Anhörungsbogen bereits vorausgefüllt ist und falsche Angaben zur Person gemacht wurden, sollten diese unbedingt korrigiert werden, um eventuelle Strafen zu vermeiden. Wenn Ihre Daten stimmen und Sie den Anhörungsbogen ignorieren, droht in der Regel keine Strafe.

Was passiert bei falschen Angaben?

Falsche Angaben im Anhörungsbogen können rechtliche Konsequenzen haben. Das ist beispielsweise der Fall, wenn jemand einen anderen Fahrer angibt, obwohl er den Verkehrsverstoß selbst begangen hat. Das kann zu Geldstrafen oder im schlimmsten Fall sogar zu einer Freiheitsstrafe führen.

Anhörungsbogen erhalten, aber selbst nicht gefahren?

Wenn Sie geblitzt wurden, aber selbst nicht gefahren sind, können Sie auf dem Anhörungsbogen den Fahrer angeben, der mit Ihrem Fahrzeug unterwegs war. Wenn Sie den anderen Fahrer nicht wissen oder diesen nicht angeben möchten, versendet die Bußgeldstelle einen Zeugenfragebogen an die in Frage kommenden Personen.

Anhörungsbogen auf Fehler prüfen?

Bei der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr kommen zwar standardisierte Messverfahren zum Einsatz. Jedoch sind stationäre und mobile Blitzern anfällig für Messfehler. Und nicht nur das: aufgrund der Masse an Verfahren, kommt es häufig zu Formfehlern, wie abgelaufene Fristen, die einen Bußgeldbescheid anfechtbar machen. In unserem Online-Check können Sie Ihren Anhörungsbogen auf Fehler prüfen lassen und Ihre Chancen für einen Einspruch erfahren.

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Quelle: ADAC, 14.03.2023, Anhörungsbogen zum Bußgeldbescheid: Das sollten Sie beachten

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