Bußgeldkatalog Stand 05/2024

Bußgeldkatalog 2024

Auf unserem Portal bussgeldeinspruch.org bieten wir Ihnen Informationen rund um Ordnungswidrigkeiten und Ihre Strafen im Straßenverkehr. Neben den aktuellen Bußgeldtabellen können Sie kostenlos einen Einspruch prüfen. Laut einer Studie sind 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft.

Bußgeldkatalog Geschwindigkeit 2024

Hier finden Sie die aktuellen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Bitte beachten Sie, dass für die Fahrzeugtypen Bus, LKW und PKW mit Anhänger höhere Strafen gelten.

Bußgeldkatalog Außerorts

Km/h zu schnell Buß­geld Punkte Fahr­verbot Einspruch sinnvoll?
Bis 10 Km/h 20€ Nein Kostenlos prüfen
11 – 15 Km/h 40€ Nein Kostenlos prüfen
16 – 20 Km/h 60€ Nein Kostenlos prüfen
21 – 25 Km/h 100€ 1 Nein Kostenlos prüfen
26 – 30 Km/h 150€ 1 1 Monat* Kostenlos prüfen
31 – 40 Km/h 200€ 1 1 Monat* Kostenlos prüfen
41 – 50 Km/h 320€ 2 1 Monat Kostenlos prüfen
51 – 60 Km/h 480€ 2 1 Monat Kostenlos prüfen
61 – 70 Km/h 600€ 2 2 Monate Kostenlos prüfen
Über 70 Km/h 700€ 2 3 Monate Kostenlos prüfen
* Wenn Sie zweimal innerhalb von 12 Monaten über 26 km/h zu schnell gefahren sind.

Bußgeldkatalog Innerorts

Km/h zu schnell Buß­geld Punkte Fahr­verbot Einspruch sinnvoll?
Bis 10 Km/h 30€ Nein Kostenlos prüfen
11 – 15 Km/h 50€ Nein Kostenlos prüfen
16 – 20 Km/h 70€ Nein Kostenlos prüfen
21 – 25 Km/h 115€ 1 Nein Kostenlos prüfen
26 – 30 Km/h 180€ 1 1 Monat* Kostenlos prüfen
31 – 40 Km/h 260€ 2 1 Monat Kostenlos prüfen
41 – 50 Km/h 400€ 2 1 Monat Kostenlos prüfen
51 – 60 Km/h 560€ 2 2 Monate Kostenlos prüfen
61 – 70 Km/h 700€ 2 3 Monate Kostenlos prüfen
Über 70 Km/h 800€ 2 3 Monate Kostenlos prüfen
* Wenn Sie zweimal innerhalb von 12 Monaten über 26 km/h zu schnell gefahren sind.

Probezeit

Alle Angaben richten sich an Fahrer, die bereits ihre Probezeit bestanden haben. Wenn Sie während ihrer Probezeit 21 Km/h oder mehr zu schnell gefahren sind, müssen Sie mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre rechnen. Zudem müssen Sie an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.

Bußgeldkatalog rote Ampel

Das Überfahren einer roten Ampel wird nach §132 Bkat (Bußgeldkatalogs-Verordnung) mit Bußgeld, Punkten und bei einer langen Rotzeit auch mit einem Fahrverbot bestraft. Hier finden Sie die aktuellen Strafen und können den Vorwurf kostenlos auf Fehler prüfen lassen.

Rote Ampel überfahren

Vorwurf Bußgeld Punkte Fahrverbot Einspruch sinnvoll?
Ampel bei rot überfahren 90€ 1 Nein Kostenlos prüfen
+ andere gefährdet 200€ 2 1 Monat Kostenlos prüfen
+ mit Sachbe­schädigung 240€ 2 1 Monat Kostenlos prüfen
Rote Ampel nach mehr als 1 Sekunde überfahren 200€ 2 1 Monat Kostenlos prüfen
+ andere gefährdet 320€ 2 1 Monat Kostenlos prüfen
+ mit Sachbe­schädigung 360€ 2 1 Monat Kostenlos prüfen

Rote Ampel mit Grünpfeil überfahren

Vorwurf Buß­geld Punkte Einspruch sinnvoll?
Ohne anzuhalten nach rechts abgebogen 70 € 1 Punkt Kostenlos prüfen
+ andere gefährdet 100 € 1 Punkt Kostenlos prüfen
+ mit Sachbe­schädigung 120 € 1 Punkt Kostenlos prüfen
+ Behinderung von Fußgängern oder Fahrradfahrern 100 € 1 Punkt Kostenlos prüfen

Probezeit

Alle Angaben richten sich an Fahrer, die bereits ihre Probezeit bestanden haben. Wenn Sie während ihrer Probezeit eine rote Ampel überfahren, müssen Sie mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre rechnen. Zudem müssen Sie an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.

Bußgeldkatalog Handy am Steuer

Handy am Steuer wird mit einem Bußgeld von 100 Euro und mit einem Punkt in Flensburg bestraft. Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung kann sich die Strafe erhöhen und ein Fahrverbot hinzukommen. Die aktuellen Strafen im Überblick:

Handy am Steuer

Vorwurf Buß­geld Punkte Fahr­verbot Einspruch sinnvoll?
Nutzung des Handys als Fahrer 100€ 1 Punkt Nein Kostenlos prüfen
+ andere gefährdet 150€ 2 Punkte 1 Monat Kostenlos prüfen
+ mit Sachbe­schädigung 200€ 2 Punkte 1 Monat Kostenlos prüfen
Blitzer-App genutzt 70€ 1 Punkt Kostenlos prüfen
Beim Fahrradfahren telefoniert 55€ Kostenlos prüfen
Strafen

Probezeit

Alle Angaben richten sich an Fahrer, die bereits ihre Probezeit bestanden haben. Wenn Sie während ihrer Probezeit mit Ihrem Handy am Steuer geblitzt werden, müssen Sie mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre rechnen. Zudem müssen Sie an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.

Bußgeldkatalog Abstandsverstoß

Das Nicht-Einhalten des Sicherheitsabstands ist eine Ordnungswidrigkeit und wird je nach Geschwindigkeit und Abstand im Verhältnis zum Tachowert mit Bußgeld, Punkten und mit einem Fahrverbot bestraft. Die aktuellen Bußgeldtabellen:

Bußgeldkatalog Abstandsverstoß mit mehr als 80 Km/h

Tachowert Buß­geld Punkte Fahr­verbot Einspruch sinnvoll
Weniger als 5/10 der Geschwindig­keit 75 € 1 Nein Kostenlos prüfen
Weniger als 4/10 der Geschwindig­keit 100 € 1 Nein Kostenlos prüfen
Weniger als 3/10 der Geschwindig­keit 160 € 1 Nein Kostenlos prüfen
Weniger als 2/10 der Geschwindig­keit 240 € 1 Nein Kostenlos prüfen
Weniger als 1/10 der Geschwindig­keit 320 € 1 Nein Kostenlos prüfen

Bußgeldkatalog Abstandsverstoß mit mehr als 100 Km/h

Tachowert Buß­geld Punkte Fahr­verbot Einspruch sinnvoll
Weniger als 5/10 der Geschwindig­keit 75 € 1 Nein Kostenlos prüfen
Weniger als 4/10 der Geschwindig­keit 100 € 1 Nein Kostenlos prüfen
Weniger als 3/10 der Geschwindig­keit 160 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
Weniger als 2/10 der Geschwindig­keit 240 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
Weniger als 1/10 der Geschwindig­keit 320 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen

Bußgeldkatalog Abstandsverstoß mit mehr als 130 Km/h

Tachowert Buß­geld Punkte Fahr­verbot Einspruch sinnvoll
Weniger als 5/10 der Geschwindig­keit 100 € 1 Nein Kostenlos prüfen
Weniger als 4/10 der Geschwindig­keit 180 € 1 Nein Kostenlos prüfen
Weniger als 3/10 der Geschwindig­keit 240 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
Weniger als 2/10 der Geschwindig­keit 320 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
Weniger als 1/10 der Geschwindig­keit 400 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen

Probezeit

Alle Angaben richten sich an Fahrer, die bereits ihre Probezeit bestanden haben. Wenn Sie während ihrer Probezeit einen Abstandsverstoß begangen haben, müssen Sie mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre rechnen. Zudem müssen Sie an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.

Bußgeldkatalog 2023 auch 2024 gültig?

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat den Bußgeldkatalog zuletzt am 01.09.2023 aktualisiert. Die Strafen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bleiben auch 2024 weiter bestehen.

Haben Bayern, BW oder NRW einen eigenen Bußgeldkatalog?

Viele Betroffene wurden in einem anderen Bundesland geblitzt, z.B. in Hessen oder Niedersachsen und wohnen aber in Bayern oder Berlin. Für die Strafe hat das keine Bedeutung. Der Bußgeldkatalog bestimmt zentral für die Deutschland die Strafen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Die Länder haben daher keinen eigenen Bußgeldkatalog.

Bußgeldkatalog und Punktesystem

Im aktuellen Punktesystem werden Verkehrssünder nur noch für Verstöße mit Punkten belegt, die eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellen. Verstöße, die die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen, werden nicht mehr mit Punkten geahndet. Das Punktesystem im Straßenverkehr ist relativ einfach aufgebaut: Je nach Schwere des Verstoßes gibt es 1, 2 oder 3 Punkte. Wer 8 Punkte angesammelt hat, muss seinen Führerschein abgeben:

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) informiert Verkehrssünder regelmäßig über Eintragungen auf ihrem Punktekonto. So werden sie rechtzeitig auf unangemessenes Fahrverhalten aufmerksam gemacht und haben Gelegenheit, ihr Fahrverhalten zu korrigieren oder in speziellen Seminaren Punkte abzubauen.

Punkteabbau

Punkte können durch Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar abgebaut werden. Dies ist möglich, solange die Punktezahl nicht mehr als 5 beträgt. Für jeden absolvierten Seminartag werden 1 Punkt abgezogen.

Verfall der Punkte

Punkte verfallen nach bestimmten Fristen, die von der Schwere des Verstoßes abhängen:

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Quellen:

[1] Kraftfahrt-Bundesamt, 01.09.2023, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
[2] Kraftfahrt-Bundesamt, 15.12.2023, Verkehrsauffälligkeiten

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