Bußgeldkatalog Stand 05/2024

Blitzerfoto: Wann ist es ungültig?

Ist der Fahrer auf dem Blitzerfoto nicht richtig zu erkennen (Gesicht verdeckt, Foto von der Seite) oder ist das Beweisfoto verschwommen bzw. unscharf oder kein Kennzeichen abgebildet, ist in der Regel ein Einspruch möglich. Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihre Möglichkeiten!

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Quelle: Physikalisch-Technische Bundesanstalt, 18.04.2023

Blitzerfoto: Wann ist ein Einspruch möglich?

Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid samt Blitzerfoto wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Rotlichtverstoß erhalten, müssen Sie häufig nicht nur mit einem Bußgeld, sondern auch mit Punkten oder einem Fahrverbot rechnen.

Blitzerfoto oft wichtigstes Beweismittel

Ist die Person am Steuer auf dem Bild nicht eindeutig zu identifizieren, etwa weil das Gesicht verdeckt oder das Beweisfoto unscharf ist, können Betroffene Einspruch einlegen. Schließlich ist das Blitzerfoto das wohl wichtigste Beweismittel im Bußgeldverfahren. Denn: In Deutschland gilt in solchen Fällen die Fahrer- und nicht die Halterhaftung.

Blitzerfoto nicht erkennbar?

Sind die charakteristischen Merkmale im Gesicht jedoch nicht einwandfrei erkennbar, kann es sich lohnen, Einspruch einzulegen. Es empfiehlt sich jedoch, dazu die Hilfe von Anwält:innen für Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen. Diese können eine kostenlose Einschätzung abgeben, wie die Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch stehen.

Blitzerfoto online einsehen

Sie möchten online nachsehen, ob Sie geblitzt wurden? Wenn Sie ein Schreiben von einer Bußgeldstelle erhalten haben, können Sie in vielen Fällen Ihr Blitzerfoto online einsehen. Das hängt zum einen davon ab, ob Sie schon ein Schreiben von einer Bußgeldstelle erhalten haben und zum zweiten ob die Behörde eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren anbietet.

Die Zugangsdaten zum Online-Portal der Bußgeldstelle finden Sie auf dem Anhörungsschreiben und können dann in vielen Fällen das Beweisfoto in Originalqualität einsehen. Bietet die Bußgeldstelle keine Online-Anhörung an, können Sie das Blitzerfoto vor Ort einsehen oder anfordern.

Unsere Anwälte für Verkehrsrecht beraten Sie sehr gerne zu Ihren Möglichkeiten und können für Sie unkompliziert Akteneinsicht beantragen. Wir beraten Sie hierzu gerne und prüfen Ihr Behördenschreiben auf Fehler.

Noch keine Post von der Bußgeldstelle?

Wenn Sie noch kein Schreiben von der Bußgeldstelle erhalten haben, können Sie nicht nachsehen, ob Sie tatsächlich geblitzt wurden. Sie müssen auf das erste Schreiben der Bußgeldstelle warten. In der Regel ist das ein Anhörungsbogen oder ein Zeugenfragebogen.

Quellen: AutoZeitung, 17.03.2021, Blitzerfoto (nicht erkennbar): anfechten & Urteil

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